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   BGH, 17.04.1973 - 5 StR 118/73   

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https://dejure.org/1973,5156
BGH, 17.04.1973 - 5 StR 118/73 (https://dejure.org/1973,5156)
BGH, Entscheidung vom 17.04.1973 - 5 StR 118/73 (https://dejure.org/1973,5156)
BGH, Entscheidung vom 17. April 1973 - 5 StR 118/73 (https://dejure.org/1973,5156)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.04.1953 - 1 StR 152/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.04.1973 - 5 StR 118/73
    Zwar darf die grausame Tötung nur in solchen Handlungen oder Unterlassungen gefunden werden, die der Täter mit Tötungsvorpatz vorgenommen hat (BGH 1 StR 152/53 vom 14. April 1953).
  • BGH, 30.09.1952 - 1 StR 243/52

    Eifersucht - § 211 StGB, 'grausam', 'niedriger Beweggrund'

    Auszug aus BGH, 17.04.1973 - 5 StR 118/73
    Grausam tötet, wer dem Opfer besonders starke Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung zufügt (BGHSt 3, 180, 264).
  • BGH, 16.05.1972 - 5 StR 193/72

    Vorliegen einer unbarmherzigen und gefühllosen Gesinnung des Täters als

    Auszug aus BGH, 17.04.1973 - 5 StR 118/73
    Dem steht das vom Generalbundesanwalt herangezogene Urteil des Senats vom 16. Mai 1972 (5 StR 193/72) nicht entgegen.
  • BGH, 26.02.1987 - 1 StR 12/87

    Anforderungen an eine Verfahrensrüge - Verstoß gegen die Aufklärungspflicht -

    "Grausam" tötet, wer dem Opfer aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke oder Dauer über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen (BGHSt 3, 180; 3, 264; BGH, Urt. vom 17. April 1973 - 5 StR 118/73 - bei Dallinger MDR 1974, 14; BGH NStZ 1982, 379; Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 55; Eser in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. § 211 Rdn. 27).
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